Über MyCity
+10°
zurück
empty
Play Video Play Audio

Betreibungsamt

Betreibungsamt
041 342 27 27
041 340 53 20
Gemeinde Horw, Betreibungsamt, Gemeindehausplatz 19 , 6048 Horw, 6048 Horw
Mo: 08.00 - 11.45 und 14.00 - 19.00 Uhr
Di: 08.00 - 11.45 und 14.00 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 17.00 Uhr durchgehend
Do: 08.00 - 11.45 und 14.00 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 11.45 Uhr, nachmittags geschlossen
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind auf Vereinbarung möglich.
Auskünfte aus dem Betreibungsregister gem. Art. 8a SchKG
Ihre Anfrage
zu natürlichen Personen muss Name, Vorname und die genaue Wohnadresse enthalten und wenn möglich auch das Geburtsdatum.
zu im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Gesellschaften muss neben dem genauen Firmennamen die Adresse des im Handelsregister eingetragenen Sitzes enthalten; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben (Art. 46 Abs. 2 SchKG)
ist an das für den Wohnort der Person; über die Auskunft verlangt wird, zuständige Betreibungsamt zu richten; bei Einzelfirmen an der Wohnsitz des Inhabers, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften an das für den (Haupt-) Sitz zuständige Betreibungsamt.
muss einen Interessennachweis (vgl. nachstehend) sowie das Rückporto oder ein an Sie adressiertes und frankiertes Couvert enthalten.
Ihr Interesse
muss glaubhaft sein (Art. 8 a Abs. 1 und 2 SchKG), d.h. Ihr Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege und/oder glaubhafte Beschreibung darzulegen.
Unsere Gebühren
werden mit Einzelrechnung erhoben (Voraussetzung: Es müssen unsere Einzahlungsscheine verwendet werden). Bei Nichtbezahlung unserer Rechnung werden die Auskünfte nur noch gegen einen entsprechenden Kostenvorschuss erteilt.
Eine summarische Betreibungsauskunft kostet 17 Franken zuzüglich Porto.
Allfällige zusätzliche notwendige Aufwendungen (z.B. umfasst der Auszug mehr als eine Seite, Nachfrage beim Personenmeldeamt, beim Handelsregister, telefonische Rückfragen usw.) müssen gemäss Gebührenverordnung (GebV SchKG) zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Allgemeine Hinweise
Unsere Erhebungen bei Auskünften beschränken sich auf Ihre angegebene Adresse.
Ob und wie lange die Person im entsprechenden Betreibungskreis wohnt bzw. gewohnt hat überprüfen wir nicht.
Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt.
Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche gegen bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Betreibungsauskünfte nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden können.
Anfragen über E-Mail können aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden. Es kann jedoch das Online-Formular im Anhang ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet eingesandt werden.
Auskünfte über sich selbst
Auskünfte über sich selbst können nur nach Vorlage des Schriftenempfangsscheins, des Personalausweises, des Ausländerausweises oder einer Bescheinigung des Personenmeldeamtes über die Meldeverhältnisse der betreffenden Person erteilt werden. Ohne ein solches Dokument nehmen wir auf Wunsch die notwendige Überprüfung beim Personenmeldeamt direkt vor. Die uns dadurch entstehenden Auslagen müssen wir Ihnen jedoch weiterbelasten.
Ihre Anfrage
ist an das für Ihren Wohnort zuständige Betreibungsamt zu richten und muss einen der oben genannten Ausweise in Fotokopie sowie (fakultativ) das Rückporto oder einen an Sie adressierten Briefumschlag enthalten.
wird am Schalter des betreffenden Amtes bei persönlicher Vorsprache in aller Regel unverzüglich bearbeitet. (Bitte Öffnungszeiten des zuständigen Amtes beachten).
Unsere Gebühren
Grundpreis der Auskunft: Fr. 17.00 + allfälliges Porto
zuzüglich Überprüfung beim Personenmeldeamt, sofern keiner der oben genannten Ausweise vorgelegt wird: Fr. 10.00
mycity media ag
info@mycity.ch
agb