Propsteikeller
056 269 21 00
Propsteistrasse 1, 5313 Klingnau
Die Nutzungsdauer beschränkt sich auf die Zeit von 12.00 Uhr des Veranstaltungstages bis 10.00 Uhr des folgenden Tages.
Das Nutzungsobjekt umfasst den Propsteikeller im Südteil mit Office und die beiden Toilettenanlagen im mittleren Teil des Kellers. Zugehörig ist das Mobiliar mit Tischen und Stühlen sowie Geschirr und Besteck.
Als Ein- und Ausgang darf nur das untere Portal des Propsteigebäudes benutzt werden.
Die Nutzungsgebühr beträgt Fr. 290.-- für ortsansässige Bewilligungsnehmer und Fr. 390.-- für auswärtige Bewilligungsnehmer.
Die Nutzungsgebühr ist für Reservation und Benützung des Nutzungsobjektes zahlbar. Wird das Nutzungsobjekt nicht benützt, kann die Nutzungsgebühr auf die Hälfte, zuzüglich Fr. 60.-- Verwaltungskosten, reduziert werden, wenn die Reservation mindestens 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin rückgängig gemacht wird.
In speziellen Fällen kann der Gemeinderat die Gebühr angemessen reduzieren oder erlassen.
Die Abgabe des Schlüssels erfolgt nach Absprache durch den Anlagewart an den Bewilligungsnehmer gegen Vorweisung der Quittung über die Bezahlung der Nutzungs-gebühr und gegen Bezahlung eines Schlüsseldepots von Fr. 100.--. Der Schlüssel muss bis spätestens 10.00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages an den Anlagewart zurückgegeben werden.
Die Reinigung des Mietlokals und der Einrichtungen obliegt dem Bewilligungsnehmer. Eine allfällig notwendige Nachreinigung wird dem Bewilligungsnehmer nach Aufwand verrechnet.
Jeglicher Abfall muss vom Bewilligungsnehmer selbst entsorgt werden.
Als Ein- und Ausgang darf nur das untere Portal des Propsteigebäudes benutzt werden.
Die Nutzungsgebühr beträgt Fr. 290.-- für ortsansässige Bewilligungsnehmer und Fr. 390.-- für auswärtige Bewilligungsnehmer.
Die Nutzungsgebühr ist für Reservation und Benützung des Nutzungsobjektes zahlbar. Wird das Nutzungsobjekt nicht benützt, kann die Nutzungsgebühr auf die Hälfte, zuzüglich Fr. 60.-- Verwaltungskosten, reduziert werden, wenn die Reservation mindestens 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin rückgängig gemacht wird.
In speziellen Fällen kann der Gemeinderat die Gebühr angemessen reduzieren oder erlassen.
Die Abgabe des Schlüssels erfolgt nach Absprache durch den Anlagewart an den Bewilligungsnehmer gegen Vorweisung der Quittung über die Bezahlung der Nutzungs-gebühr und gegen Bezahlung eines Schlüsseldepots von Fr. 100.--. Der Schlüssel muss bis spätestens 10.00 Uhr des der Veranstaltung folgenden Tages an den Anlagewart zurückgegeben werden.
Die Reinigung des Mietlokals und der Einrichtungen obliegt dem Bewilligungsnehmer. Eine allfällig notwendige Nachreinigung wird dem Bewilligungsnehmer nach Aufwand verrechnet.
Jeglicher Abfall muss vom Bewilligungsnehmer selbst entsorgt werden.
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