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Bezirksgericht Kriens

Bezirksgericht Kriens
041 228 35 40
041 228 35 50
Gemeinde Horw, Bezirksgericht Kriens, Villastrasse 1 , 6010 Kriens, 6010 Kriens
Mo- Fr 08.00 - 11.45 und 14.00 - 17.00 Uhr, vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Der Kanton Luzern besteht seit dem 1. Januar 2011 aus den vier Gerichtsbezirken Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau. Die Bezirksgerichte (früher Amtsgerichte) beurteilen erstinstanzlich
Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Obergericht als einzige Instanz vorsieht)
Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Obergerichts fallen
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen. Im Familienrecht bieten die vier Bezirksgerichte einmal wöchentlich unentgeltliche Rechtsauskünfte an.
Das kantonale Jugendgericht ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist u.a. zuständig für die
Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
Genehmigung von strafrechtlich begründeten Überwachungsmassnahmen
Bestätigung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
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