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Gerichtsstube im Haus zum "Chloster"

Gerichtsstube im Haus zum
Direkt neben dem Gemeindehaus befindet sich im Dachstock des Wohnhauses zum "Chloschter" die ehemalige Gerichtsstube mit ihrem mächtigen Gebälk und der ungewöhnlich originellen Bemalung aus dem Jahre 1643. Das heute so genannte "Chloschter" war nie ein Kloster, aber da nachweisbar das nahe Kloster Rheinau bereits ums Jahr 870 Weinberge droben am Kohlfirst besass, das erstmals 1290 urkundlich erwähnte "Uowisan" Hauptort eines eigenen Amtes wurde und laut den Zürcher Steuerrödeln um 1464 sogar der Bischof von Konstanz in dieser durchsonnten Landschaft eine ganze Gruppe leibeigner Rebleute unterhielt, lässt sich vermuten, das stattliche Fachwerkhaus sei geistlicher Besitz gewesen und habe der Kürze halber seinen Namen "Chloschter" erhalten.
Die belehrenden und zu rechtschaffenem Lebenswandel mahnenden Sprüche an den Wänden sind zwar von recht holprigem Rhythmus, mögen aber doch die in die Gerichtsstube zitierten kleinen und grossen Sünder beeindruckt haben.
Das Gebäude steht heute im Eigentum der politischen Gemeinde. Die Malereien in der Gerichtsstube wurden im Jahre 1968 aus Mitteln der Zürcherischen Vereinigung für Heimatschutz restauriert.

Für Besichtigungen kann man sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
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